Frau am Computer

Musterrechnung

Haben Sie Fragen zu Ihrer Energie-Rechnung?

In unserer interaktiven Musterrechnung finden Sie alle wichtigen Positionen ausführlich erklärt.

Für mehr Informationen fahren Sie einfach mit der Maus über die markierten Bereiche.

Mittels Ihrer Kundennummer und Rechnungseinheit wird Ihr Vertrag identifiziert. Bitte geben Sie diese bei Fragen oder Zahlungen nach Möglichkeit an - so können wir schnell auf Ihre Wünsche reagieren.
Dies ist der Zeitraum, auf den sich Ihre Abrechnung bezieht.
Die Lieferstelle bezeichnet die Adresse, an die wir Strom/Erdgas geliefert haben. Diese kann, wie der Vertragspartner, von der Postanschrift abweichen.
Hier sehen Sie, welche Kosten für Ihren Stromverbrauch im Abrechnungszeitraum entstanden sind (netto und brutto). Auf den Folgeseiten finden Sie eine exakte Darstellung Ihres Stromverbrauchs und der abgerechneten Konditionen.
Im Rahmen der Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme werden für einen festgelegten Basisbedarf (Verbrauch) die Energiepreise gedeckelt. An dieser Stelle werden die Entlastungsbeträge ohne Umsatzsteuer gutgeschrieben. Weitere Infos zur Strompreisbremse finden Sie unter https://www.enwag.de/Strompreisbremse.
Hier sehen Sie, welche Kosten für Ihren Gasverbrauch im Abrechnungszeitraum entstanden sind (netto und brutto). Auf den Folgeseiten finden Sie eine exakte Darstellung Ihres Gasverbrauchs und der abgerechneten Konditionen.
Im Rahmen der Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme werden für einen festgelegten Basisbedarf (Verbrauch) die Energiepreise gedeckelt. An dieser Stelle werden die Entlastungsbeträge gutgeschrieben. Weitere Infos zur Gaspreisbremse finden Sie unter https://www.enwag.de/gaspreisbremse.
Die gezahlten monatlichen Abschläge werden an dieser Stelle summiert und mit dem Gesamtbetrag verrechnet. Aus der Differenz ergibt sich die Rechnungssumme in Form eines Guthabens oder einer Nachzahlung.
Ein entstandenes Guthaben (ausgewiesen mit einem Minus) zahlen wir an Sie aus. Bei bekannter Bankverbindung wird dies automatisch überwiesen. Alternativ ist eine Barauszahlung möglich. Bei einer Forderung („noch zu zahlender Betrag“) buchen wir den Betrag direkt von Ihrem Konto ab (bei einem uns vorliegenden SEPA-Lastschriftmandat). Selbstverständlich können Sie den offenen Betrag auch bar begleichen oder an uns überweisen.
Auf Basis Ihres Verbrauchs und den für den kommenden Abrechnungszeitraum gültigen Preisen ermitteln wir den neuen Abschlag – zwölf Zahlungen pro Jahr. Die Fälligkeiten sind auf der nächsten Seite aufgeführt.
Hier finden Sie Ihre zukünftigen Abschläge und Fälligkeiten. Beziehen Sie Strom und Gas, so setzt sich der Gesamtabschlag aus den beiden Teilabschlägen zusammen. Abschlagszahlungen sind Anzahlungen auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden in der turnusmäßigen Abrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlags wird auf Basis des Vorjahresverbrauchs und den aktuellen Energiekosten für den nächsten Abrechnungszeitraum immer neu kalkuliert. Sofern uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, buchen wir den Gesamtabschlag von Ihrem Konto ab. Alternativ können Sie den Betrag auf unser Konto überweisen. Unsere Bankverbindung finden Sie unten auf der 1. Seite der Rechnung.
Die Marktlokation dient der eindeutigen Identifizierung einer Lieferstelle (Haus oder Wohnung), an der Energie verbraucht wird.
Eine Messlokations-ID kennzeichnet die Lieferstelle, an der Energie gemessen wird. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. An der Messlokation werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler oftmals gewechselt werden.
Den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermitteln wir anhand der Zählerstände im Abrechnungszeitraum. Dabei wird der Zählerstand des ersten Abrechnungstages dem Zählerstand am Jahresende (bzw. dem letzten Abrechnungstag) gegenübergestellt. In der Regel nutzen wir die von Ihnen oder die von unseren Mitarbeitern abgelesenen Zählerstände. Sollte ein Zählerstand einmal nicht vorliegen, wird dieser rechnerisch ermittelt. Diese sind sehr genau, da sie das Verbrauchsverhalten und Wetterbedingungen der Vergangenheit abbilden.
Bei Direktmessung beträgt der Wandlerfaktor in der Regel 1 und beeinflusst somit die Verbrauchsmenge nicht. Bei hohen (haushaltsunüblichen) Verbräuchen wird oftmals ein Zähler mit Wandlermessung eingesetzt. Hierbei wird die ermittelte Verbrauchsmenge mit dem jeweiligen Wandlerfaktor multipliziert. Dadurch ergibt sich der Gesamtjahresverbrauch.
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis je verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Strom.
Mit dem Grundpreis werden die verbrauchsunabhängigen Kosten pro Jahr abgerechnet. Sollte der Abrechnungszeitraum nicht dem Kalenderjahr entsprechen, wird der Grundpreis tagesgenau ermittelt.
Die in den Energiekosten enthaltenen Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Konzessionsabgaben, Steuern sowie die anfallenden Kosten für staatlich induzierte Umlagen werden hier informatorisch ausgewiesen.
Zum Vergleich finden Sie hier eine Auflistung des durchschnittlichen Energieverbrauchs von Haushalten mit unterschiedlicher Personenanzahl. Anregungen zum Energiesparen erhalten Sie auf unserer Homepage www.enwag.de/energieeffizienz.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, die zur Berechnung Ihres untenstehenden Entlastungsbetrags herangezogen wurden. Die Basismenge entspricht hierbei dem vom Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch. Dieser wird mit dem Wert „% Jahresverbrauch“ multipliziert, um das Entlastungskontingent zu erhalten. Der Basispreis entspricht Ihrem aktuellen Arbeitspreis, abzüglich des Referenzpreises (der durch die Preisbremsen gedeckelte Preis) ergibt sich dann der Differenzpreis. Der Entlastungsbetrag ergibt sich dann aus der Multiplikation des Differenzpreises mit dem Entlastungskontingent.
Dieser Entlastungsbetrag entspricht dem jährlichen Entlastungsbetrag unter „Information“ unter Berücksichtigung des Abrechnungszeitraums. Hierbei erfolgt eine monatliche Abgrenzung und Ausschüttung nur für vollbelieferte Monate. Bei einem Laufzeitbeginn nach dem 1. eines jeden Monats wird erst der Folgemonat und bei vorzeitigen Lieferende innerhalb eines Monats nur bis zum Vormonat gerechnet.
Die Marktlokation dient der eindeutigen Identifizierung einer Lieferstelle (Haus oder Wohnung), an der Energie verbraucht wird.
Eine Messlokations-ID kennzeichnet die Lieferstelle, an der Energie gemessen wird. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. An der Messlokation werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler oftmals gewechselt werden.
Den Verbrauch, zunächst in m³, ermitteln wir anhand der Zählerstände im Abrechnungszeitraum. Dabei wird der Zählerstand des ersten Abrechnungstages dem Zählerstand am Jahresende (bzw. dem letzten Abrechnungstag) gegenübergestellt. In der Regel nutzen wir die von Ihnen oder die von unseren Mitarbeitern abgelesenen Zählerstände. Sollte ein Zählerstand einmal nicht vorliegen, wird dieser rechnerisch ermittelt. Diese sind sehr genau, da sie das Verbrauchsverhalten und Wetterbedingungen der Vergangenheit abbilden.
Bei Direktmessung beträgt der Wandlerfaktor 1 und beeinflusst somit die Verbrauchsmenge nicht.
Die Temperatur und der Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sogenannte Zustandszahl berücksichtigt. In der Regel ist diese Zahl kleiner oder gleich eins.
Der Brennwert gibt die Wärmemenge eines Brennstoffes an, die bei der Verbrennung freigesetzt und regelmäßig gemessen wird. Der gewichtete Mittelwert im Abrechnungszeitraum wird in der Abrechnung berücksichtigt.
Den in Kubikmetern (m³) ermittelten Verbrauch multiplizieren wir mit Zählerfaktor, Zustandszahl und Brennwert. So ergibt sich der Verbrauch in Kilowattstunden (kWh). Diese Verbrauchsmenge bildet die Basis für die Abrechnung.
Der Arbeitspreis bezeichnet den Preis je verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Erdgas.
Mit dem Grundpreis werden die verbrauchsunabhängigen Kosten pro Jahr abgerechnet. Sollte der Abrechnungszeitraum nicht dem Kalenderjahr entsprechen, wird der Grundpreis tagesgenau ermittelt.
Die in den Energiekosten enthaltenen Entgelte für Umlagen, Netznutzung, Messstellenbetrieb, Konzessionsabgaben und Steuern werden hier informatorisch ausgewiesen.
Zum Vergleich finden Sie hier eine Auflistung des durchschnittlichen Energieverbrauchs bei Gebäuden /Wohnungen mit unterschiedlicher Größe. Anregungen zum Energiesparen erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.enwag.de/energieeffizienz.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen, die zur Berechnung Ihres untenstehenden Entlastungsbetrags herangezogen wurden. Die Basismenge entspricht hierbei dem vom Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch. Dieser wird mit dem Wert „% Jahresverbrauch“ multipliziert, um das Entlastungskontingent zu erhalten. Der Basispreis entspricht Ihrem aktuellen Arbeitspreis, abzüglich des Referenzpreises (der durch die Preisbremsen gedeckelte Preis) ergibt sich dann der Differenzpreis. Der jährliche Entlastungsbetrag ergibt sich dann aus der Multiplikation des Differenzpreises mit dem Entlastungskontingent.
Dieser Entlastungsbetrag entspricht dem jährlichen Entlastungsbetrag unter „Information“ unter Berücksichtigung des Abrechnungszeitraums. Bei Gas erfolgt eine tägliche Abgrenzung und entsprechend anteilige Berechnung.

Wir sind zertifiziert 

Kundenurteil: Ausgezeichnete Servicequalität TOP Lokalversorger Strom & Gas 2022 TOP Lokalversorger Strom & Gas 2022 Die Kommunalen Unternehmen