Rund 28 % des Strompreises entfallen auf staatlich veranlasste Bestandteile wie Steuern, Abgaben und Umlagen. Diese Bestandteile ändern sich jährlich und sind für alle Stromlieferanten gleich. Der Energieversorger zieht die Steuern sowie gesetzliche Abgaben und Umlagen beim Verbraucher ein und leitet sie anschließend an die zuständigen staatlichen Stellen weiter. Auf diese hat der Energieversorger keinerlei Einfluss.
Im Detail handelt es sich um die nachfolgenden Positionen:
KWK-Umlage:
Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen gemindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.
§ 19 StromNEV-Umlage:
Diese Umlage finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit einheitlich auf die Letztverbraucher umgelegt.
Offshore-Netzumlage:
Mit der gesetzlich festgelegten Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG übernehmen die Verbraucher Schadensersatzkosten, die durch verspäteten Anschluss von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz an Land oder durch langdauernde Netzunterbrechungen bei der Anbindung entstehen können.
Stromsteuer:
Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
Konzessionsabgabe:
Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers weiterberechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
Mehrwertsteuer:
Die Mehrwertsteuer (in Höhe von 19 %) wird für den gesamten Strompreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.
Nähere Informationen zu den genannten staatlichen Umlagen finden Sie auf der Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber.