Stromkennzeichnung
Für mehr Transparenz und einen verbesserten Verbraucherschutz sind alle Stromlieferanten nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 42 EnWG) zu einer Stromkennzeichnung verpflichtet. Die Energieversorger müssen den Energieträgermix, die Umweltauswirkungen sowie die entsprechenden Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland darstellen.
Kennzeichnung der Stromlieferungen 2022
Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005, geändert 22. Mai 2023 – Angaben auf Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2022
Stand der Information: 1. November 2023
*Quelle: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
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