Gaspreisbremse
Informationen zur Gaspreisbremse
Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme.
Übersicht für Kunden bis 1.500.000 kWh Jahresverbrauch
SLP-Abnahmestellen
Der Gaspreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1.500.000 kWh wird bei 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt. Dies gilt für einen Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – Grundlage hierfür ist die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers.
Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis ab dem 1. Januar 2023. Wenn Sie an Ihrer Abnahmestelle weniger als 80 Prozent des bisherigen Gasbedarfs verbrauchen, erhalten sie die Entlastung in voller Höhe. Ein Grund mehr auch zukünftig Energie zu sparen.
Die Gaspreisbremse gilt bereits ab dem 1. Januar 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt jedoch erst ab März 2023. Dementsprechend sind die in der Jahresverbrauchsabrechnung für 2022 genannten Abschlagszahlungen zunächst in der angegebenen Höhe zu begleichen.
Über die Höhe der monatlichen Abschläge ab März informieren wir Sie in einem gesonderten Schreiben, wenn alle systemseitigen Anforderungen und die Berechnungen für alle Kunden abgeschlossen wurden. Im Rahmen der Abschlagszahlung für den Monat März werden dann auch die bis dato aufgelaufenen Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar gutgeschrieben und entsprechend zum Abzug gebracht.
Zunächst ist die Deckelung des Gaspreises bis zum 31. Dezember 2023 vorgesehen.
Was bedeutet das für Sie?
Um von der Gaspreisbremse zu profitieren, müssen Sie nichts weiter tun. Wir ermitteln Ihren Entlastungsbetrag und stellen alles automatisiert für Sie um, so dass der Preisdeckel direkt für Sie angewendet wird.
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ziehen wir die Beträge entsprechend der jeweiligen Vorankündigung von dem bei uns hinterlegten Konto, wie bisher, ein.
Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder die Zahlungen mittels Überweisung an uns vornehmen, müssen Sie die Beträge wie gewohnt ab Januar hinsichtlich der neuen Abschläge aus Ihrer Jahresschlussrechnung ändern. Zusätzlich ist nach Zusendung der erneuten Abschlagsanpassung eine Korrektur der Zahlungen für den Monat März und für die ab April folgenden Monate notwendig.
Rechenbeispiel zur Gaspreisbremse
(exemplarisch für den Tarif WetzlarBasisGas mit einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh)
Gaspreis Stand November 2022: | 12,70 ct/kWh brutto |
Gaspreis Stand Januar 2023: | 14,58 ct/kWh brutto |
Abschlag bisher: | 203,00 €/Monat |
monatlicher Entlastungsbetrag: | 31,00 €/Monat* |
* (Vertraglich fixierter Preis ab 1.1.23 – Preisdeckel) x 80 % des Jahresverbrauchs / 12 Monate
(0,1458 €/kWh – 0,1200 €/kWh) x (18.000 kWh x 80 %) / 12 = 31,00 €/Monat (kaufm. gerundet)
*** Abschlag abzüglich der Entlastungsbeträge für Januar, Februar und März (231€ - (3 x 31 €) = 138,00 €)
rLM-Abnahmestellen
Der Gaspreis für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (rLM) und einem Jahresverbrauch von weniger als 1.500.000 kWh wird ebenfalls bei 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto) gedeckelt. Dies gilt für einen Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs – Grundlage hierfür ist die Gasmenge, die der zuständige Messstellenbetreiber für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 gemessen oder anderweitig festgestellt hat.
Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis ab dem 1. Januar 2023. Wenn Sie an Ihrer Abnahmestelle weniger als 80 Prozent des bisherigen Gasbedarfs verbrauchen, erhalten sie die Entlastung in voller Höhe. Ein Grund mehr auch zukünftig Energie zu sparen.
Der Preisdeckel kommt bereits ab dem 1. Januar 2023 zum Tragen und findet in diesem Fall direkt Anwendung. D. h. der Entlastungsbetrag wird jeden Monat berücksichtigt und in der Monatsverbrauchsabrechnung zum Abzug gebracht.
Die Berechnung des Entlastungsbetrages erfolgt analog zum oben aufgeführtem Rechenbeispiel ((Vertraglich fixierter Preis ab 1.1.23 – Preisdeckel) x 80 % des Jahresverbrauchs / 12 Monate).
Übersicht für rLM-Kunden ab 1.500.000 kWh Jahresverbrauch
Bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung (rLM) und einem Jahresverbrauch von mehr als 1.500.000 kWh wird der Preis bei 7 Cent pro Kilowattstunde (netto) vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer gedeckelt.
Für die Berechnung des Entlastungsbetrag ist hierbei die Gasmenge, die der zuständige Messstellenbetreiber für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 gemessen oder anderweitig festgestellt hat, maßgeblich.
Hier wird der Entlastungsbetrag anhand des vertraglich vereinbarten Arbeitspreises abzüglich des Preisdeckels für den Basisverbrauch von 70 % zugrundegelegt. Der Preisdeckel kommt bereits ab dem 1. Januar 2023 zum Tragen und findet in diesem Fall direkt Anwendung. D. h. der Entlastungsbetrag wird jeden Monat berücksichtigt und in der Monatsverbrauchsabrechnung zum Abzug gebracht.
Die Berechnung des Entlastungsbetrages erfolgt analog zum oben aufgeführtem Rechenbeispiel ((Vertraglich fixierter Preis ab 1.1.23 – Preisdeckel) x 70 % des Jahresverbrauchs / 12 Monate).
Energiesparen ist auch weiterhin wichtig
Um die vollständige Entlastung durch die Preisbremsen zu erhalten, ist die Einsparung von Energie auch weiterhin unerlässlich. Um Sie hierbei bestmöglich zu unterstützen, haben wir auf auf unserer Website einige wertvolle Energiespartipps für Sie bereitgestellt. Hier finden Sie selbstverständlich Hilfestellungen, um Ihren Gasverbrauch durch effizientes Heizen zu reduzieren, zusätzlich informieren wir Sie aber auch über Einsparpotentiale bei der Wassernutzung und im Stromverbrauch. Alle Tipps sind einfach umzusetzen und setzen keine größeren Investitionen voraus.
Ungeachtet der Preisbremsen kann für Sie als Letztverbraucher ein Preisvergleich lohnend sein.
FAQ´s
Erklärvideo zur Gaspreisbremse
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