Netzanschluss
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
Gemäß § 18 Absatz 1 EnWG und § 4 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 NAV
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung und für die Anschlussnutzung in Niederspannung durch Letztverbraucher.
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet der enwag die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Ergänzenden Bedingungen der enwag zur NAV, die wir nachfolgend als PDF-Datei zur Verfügung stellen.
Änderungen der ergänzenden Bedingungen
Darüber hinaus gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Stand Juli 2007) des Verbandes der Netzbetreiber (VDN) e. V. beim VDEW sowie die Ergänzung zu den TAB 2007, Ausgabe Oktober 2009, in der von den zuständigen BDEW-Gremien verabschiedeten Fassung.
Technische Mindestanforderungen
Gemäß § 19 Absatz 1 EnWG
Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen.
- Richtlinien für Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
- Richtlinien für Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
Die weiteren technischen Mindestanforderungen werden im Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) bereitgestellt und aktualisiert.