Ihre Ersatzversorgung mit Strom

 
 

Gemäß § 38 Abs. 1 EnWG übernimmt der Grundversorger die Ersatzversorgung von Kunden, die in Niederspannung Energie beziehen, ohne dass dem Bezug eine Lieferung oder ein Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dieses gesetzliche Schuldverhältnis endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

 

für Haushaltskunden

Für Haushaltskunden gelten die Preise der Grundversorgung.

Grundpreis einschl. Verrechnungspreis [€/Jahr]

Arbeitspreis [Cent/kWh]

netto

brutto1

netto

brutto1

Eintarifregelung

54,00

64,26

19,88

23,66

Zweitarifregelung

(6:00 - 22:00 Uhr)

82,00

97,58

20,40

24,28

(22:00 - 6:00 Uhr)

15,63

18,60

Gültig seit 1.1.2011

 

für Nicht-Haushaltskunden

Für Nicht-Haushaltskunden gelten die Preise der Grundversorgung zuzüglich eines Aufschlags auf die Netto-Arbeitspreise in Höhe von 0,50 Cent/kWh.

Grundpreis einschl. Verrechnungspreis [€/Jahr]

Arbeitspreis [Cent/kWh]

netto

brutto1

netto

brutto1

Eintarifregelung

54,00

64,26

20,38

24,25

Zweitarifregelung
(6:00 - 22:00 Uhr)

82,00

97,58

20,90

24,87

(22:00 - 6:00 Uhr)

16,13

19,19

Gültig seit 1.1.2011

 

1 einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %

In den Bruttopreisen sind das Entgelt für die Energielieferung, das Netzentgelt, das Entgelt für Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer, die Mehrbelastungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie die Mehrwertsteuer enthalten. Für Lieferungen, auf die nach dem Stromsteuergesetz niedrigere Steuersätze zu entrichten sind, ermäßigen sich die Arbeitspreise um die Differenz des Steuersatzes.

 

Weitere Informationen

 

Ihr Ansprechpartner

Servicecenter

Fon: +49 (0) 64 41 / 9 39 - 5 00
Fax: +49 (0) 64 41 / 9 39 - 2 11
servicecenter@enwag.de